Ausgangslage
Was ist ein reglementierter Beruf?
Der Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/-in bzw. Pflegefachfrau/Pflegefachmann zählt zu den reglementierten Berufen.
Das bedeutet, dass „die Aufnahme oder Ausübung [des Berufs] direkt oder indirekt durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist“ (Art. 3 Abs. 1a 2005/36/EG).
Um die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung zu erhalten, muss die im Ausland erworbene Berufsqualifikation durch eine Anerkennungsstelle des jeweiligen Bundeslandes auf Gleichwertigkeit geprüft werden.
Wer prüft die Gleichwertigkeit?
Zur Gleichwertigkeitsprüfung ist ein Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung (hier: Münster) zu stellen.
Postanschrift:
Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 – PuG
Domplatz 1-3
48143 Münster
Internetseite:
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/zag/servicestelle_pug/index.html
Die Gleichwertigkeitsprüfung orientiert sich an den Inhalten der Pflegeberufegesetze und Prüfungsverordnungen.
- KrPflG und KrPflAPrV (Übergangsregelung bis 2024)
- PflBG und PflAPrV (spätestens ab 2024)
Am Ende der Gleichwertigkeitsprüfung erhalten die Antragsteller/-innen einen Bescheid über die vollständige oder teilweise Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem entsprechenden Referenzberuf.
Können wesentliche Unterschiede festgestellt werden, müssen diese im Rahmen einer Anerkennungsmaßnahme (hier: Anpassungslehrgang) behoben werden.
Anpassungslehrgänge
Was ist ein Anpassungslehrgang?
Ein Anpassungslehrgang besteht aus…
- einem theoretischen und praktischen Unterricht (theoretische Module) und
- einer praktischen Ausbildung mit theoretischer Unterweisung (Praxiseinsätze).
Wo findet der Anpassungslehrgang statt?
Der theoretische und praktische Unterricht findet hier im Ausbildungszentrum in deutscher Sprache statt. Daher zählt der Nachweis eines allgemeinsprachlichen Zertifikats auf dem Niveau B2 nach dem GER (= Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen) zu den Teilnahmevoraussetzungen.
Bewerbung hier:
Ausbildungszentrum für Pflegeberufe Lippstadt
Wiedenbrücker Str. 33
59555 Lippstadt
Tel.: 02941-6604400
E-Mail: info@ausbildungszentrum-lippstadt.de
Für die praktische Ausbildung mit theoretischer Unterweisung kooperieren wir mit einem unserer Träger, dem Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt.
Postanschrift:
Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt
Klosterstraße 31
59555 Lippstadt
Internetseite:
https://dreifaltigkeits-hospital.de/
Wie lange dauert ein Anpassungslehrgang?
Die Dauer des Anpassungslehrgangs richtet sich nach der Stundenzahl des Bescheides über die teilweise Gleichwertigkeit.
Der Anpassungslehrgang am Ausbildungszentrum besteht aus 8 Modulen à 40 Unterrichtsstunden.
Zwischen den Modulen kann die praktische Ausbildung in den entsprechenden Fachbereichen absolviert werden.
Welche Inhalte hat der Anpassungslehrgang?
Modul 1 (80 h) |
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Modul 2 (40 h) |
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Modul 3 (40 h) |
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Modul 4 (40 h) |
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Modul 5 (40 h) |
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Modul 6 (40 h) |
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Modul 7 (40 h) |
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Modul 8 (40 h) |
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Wie schließt der Anpassungslehrgang ab?
Nach erfolgreicher Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht schließt der Anpassungslehrgang mit einer Prüfung über die wesentlichen Inhalte ab (§ 44 Abs. 3 PflAPrV).
In der mündlichen Prüfung wird ein Fallbeispiel bearbeitet und mit Inhalten aus den Modulen verknüpft.
Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann eine Verlängerung des Anpassungslehrgangs beantragt werden.
Die Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden.
Wird sie erneut mit nicht bestanden bewertet, ist eine einmalige Wiederholung des kompletten Anpassungslehrgangs möglich (§ 44 Abs. 4 PflAPrV).