Ausgangslage
Was ist ein reglementierter Beruf?
Der Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/-in bzw. Pflegefachfrau/Pflegefachmann zählt zu den reglementierten Berufen.
Das bedeutet, dass „die Aufnahme oder Ausübung [des Berufs] direkt oder indirekt durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist“ (Art. 3 Abs. 1a 2005/36/EG).
Um die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung zu erhalten, muss die im Ausland erworbene Berufsqualifikation durch eine Anerkennungsstelle des jeweiligen Bundeslandes auf Gleichwertigkeit geprüft werden.
Wer prüft die Gleichwertigkeit?
Zur Gleichwertigkeitsprüfung ist ein Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung (hier: Münster) zu stellen.
Postanschrift:
Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 – PuG
Domplatz 1-3
48143 Münster
Internetseite:
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/zag/servicestelle_pug/index.html
Die Gleichwertigkeitsprüfung orientiert sich an den Inhalten der Pflegeberufegesetze und Prüfungsverordnungen.
- KrPflG und KrPflAPrV (Übergangsregelung bis 2024)
- PflBG und PflAPrV (spätestens ab 2024)
Am Ende der Gleichwertigkeitsprüfung erhalten die Antragsteller/-innen einen Bescheid über die vollständige oder teilweise Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem entsprechenden Referenzberuf.
Können wesentliche Unterschiede festgestellt werden, müssen diese im Rahmen einer Anerkennungsmaßnahme (hier: Anpassungslehrgang) behoben werden.
Anpassungslehrgänge
Was ist ein Anpassungslehrgang?
Ein Anpassungslehrgang besteht aus…
- einem theoretischen und praktischen Unterricht (Theorieblöcke) und
- einer praktischen Ausbildung mit theoretischer Unterweisung (Praxiseinsätze).
Wo findet der Anpassungslehrgang statt?
Der theoretische und praktische Unterricht findet hier im Ausbildungszentrum in deutscher Sprache statt. Daher zählt der Nachweis eines allgemeinsprachlichen Zertifikats auf dem Niveau B2 nach dem GER (= Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen) zu den Teilnahmevoraussetzungen.
Bewerbung hier:
Ausbildungszentrum für Pflegeberufe Lippstadt
Wiedenbrücker Str. 33
59555 Lippstadt
Tel.: 02941-6604400
E-Mail: info@ausbildungszentrum-lippstadt.de
Für die praktische Ausbildung mit theoretischer Unterweisung kooperieren wir mit einem unserer Träger, dem Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt.
Postanschrift:
Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt
Klosterstraße 31
59555 Lippstadt
Internetseite:
https://dreifaltigkeits-hospital.de/
Wie lange dauert ein Anpassungslehrgang?
Die Dauer des Anpassungslehrgangs richtet sich nach der Stundenzahl des Bescheides über die teilweise Gleichwertigkeit.
Die maximale Stundenzahl ist pro Anpassungslehrgang auf 360 Unterrichtsstunden begrenzt.
Der Anpassungslehrgang am Ausbildungszentrum besteht aus 9 Modulen à 40 Unterrichtsstunden.
Die Module werden teilweise zu Theorieblöcken zusammengefasst.
Zwischen den Unterrichtsblöcken kann die praktische Ausbildung in den entsprechenden Fachbereichen absolviert werden.
Welche Inhalte hat der Anpassungslehrgang?
Modul 1 |
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Modul 2 |
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Modul 3 |
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Modul 4 |
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Modul 5 |
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Modul 6 |
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Modul 7 |
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Modul 8 |
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Modul 9 |
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Wie schließt der Anpassungslehrgang ab?
Nach erfolgreicher Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht schließt der Anpassungslehrgang mit einer Prüfung über die wesentlichen Inhalte ab (§ 20b Abs. 2 KrPflAPrV).
Für jeden nachzuweisenden Fachbereich der praktischen Ausbildung ist ein Abschlussgespräch zu führen. Hierbei handelt es sich i.d.R. um eine Fallvorstellung oder um die Bearbeitung eines Fallbeispiels.
Wird ein Abschlussgespräch nicht bestanden, kann eine Verlängerung des Anpassungslehrgangs beantragt werden.
Das Abschlussgespräch kann für den entsprechenden Fachbereich einmal wiederholt werden.
Wird das Abschlussgespräch erneut mit nicht bestanden bewertet, ist eine einmalige Wiederholung des kompletten Anpassungslehrgangs möglich (§ 20b Abs. 2 KrPflAPrV).