Ausgangslage 

Was ist ein reglementierter Beruf? 

Der Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/-in bzw. Pflegefachfrau/Pflegefachmann zählt zu den reglementierten Berufen.   

Das bedeutet, dass „die Aufnahme oder Ausübung [des Berufs] direkt oder indirekt durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist“ (Art. 3 Abs. 1a 2005/36/EG).  

Um die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung zu erhalten, muss die im Ausland erworbeneBerufsqualifikation durch eine Anerkennungsstelle des jeweiligen Bundeslandes auf Gleichwertigkeit geprüft werden.  

Wer prüft die Gleichwertigkeit?  

Zur Gleichwertigkeitsprüfung ist ein Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung (hier: Münster) zu stellen.   

Postanschrift:  

Bezirksregierung Münster  
Dezernat 24– PuG  
Domplatz 1-3  
48143 Münster  

Internetseite: 

https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/zag/servicestelle_pug/index.html   

 

Die Gleichwertigkeitsprüfung orientiert sich an den Inhalten der Pflegeberufegesetze und Prüfungsverordnungen.  

  • KrPflG und KrPflAPrV (Übergangsregelung bis 2024)   
  • PflBG und PflAPrV (spätestens ab 2024)  

Am Ende der Gleichwertigkeitsprüfung erhalten die Antragsteller/-innen einen Bescheid über die vollständige oder teilweise Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem entsprechenden Referenzberuf.  

Können wesentliche Unterschiede festgestellt werden, müssen diese im Rahmen einer Anerkennungsmaßnahme (hier: Anpassungslehrgang) behoben werden.  

Anpassungslehrgänge 

Was ist ein Anpassungslehrgang?  

Ein Anpassungslehrgang besteht aus…   

  • einem theoretischen und praktischen Unterricht (theoretische Module) und   
  • einer praktischen Ausbildung mit theoretischer Unterweisung (Praxiseinsätze).  

Wo findet der Anpassungslehrgang statt?   

Der theoretische und praktische Unterricht findet hier im Ausbildungszentrum in deutscher Sprache statt. Daher zählt der Nachweis eines allgemeinsprachlichen Zertifikats auf dem Niveau B2 nach dem GER (= Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen) zu den Teilnahmevoraussetzungen.  

Bewerbung hier:  

Ausbildungszentrum für Pflegeberufe Lippstadt  
Wiedenbrücker Str. 33  
59555 Lippstadt  

Tel.: 02941-6604400  

E-Mail:info@ausbildungszentrum-lippstadt.de 

 

Für die praktische Ausbildung mit theoretischer Unterweisung kooperieren wir mit einem unserer Träger, dem Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt. 

Postanschrift:  

Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt  
Klosterstraße 31  
59555 Lippstadt  

Internetseite:  

https://dreifaltigkeits-hospital.de/ 

Wie lange dauert ein Anpassungslehrgang? 

Die Dauer des Anpassungslehrgangs richtet sich nach der Stundenzahl des Bescheides über die teilweise Gleichwertigkeit.   

Der Anpassungslehrgang am Ausbildungszentrum besteht aus 8 Modulen à 40 Unterrichtsstunden.   

Zwischen den Modulen kann die praktische Ausbildung in den entsprechenden Fachbereichen absolviert werden.  

 

 

 

Welche Inhalte hat der Anpassungslehrgang? 

Modul 1 (80 h) 

  • Lernen und Lerntechniken reflektieren 
  • Pflege in Deutschland verstehen 
  • Menschen bei medizinisch-invasiven Eingriffen pflegen 
  • Menschen mit Demenz pflegen 
  • Pflege planen und dokumentieren 
  • Haut und Köper pflegen 

Modul 2 (40 h) 

  • Menschen mit psychischen Erkrankungen pflegen 
  • Menschen mit neurologischen Erkrankungen pflegen 

Modul 3 (40 h) 

  • Menschen im ambulanten Setting pflegen 
  • Kommunizieren und beraten 
  • Pflegerische Handlungsspielräume reflektieren 

Modul 4 (40 h) 

  • Ethische Herausforderungen in der Pflege reflektieren 
  • Sterbende Menschen pflegen 

Modul 5 (40 h) 

  • Menschen mit Atemwegserkrankungen pflegen 
  • Bei der Einarbeitung und Anleitung mitwirken 
  • Lerntechniken anwenden 

Modul 6 (40 h) 

  • Gesundheitspolitik in Deutschland verstehen 
  • Bei der Wundversorgung assistieren 
  • Emotionen wahrnehmen und bewerten 

Modul 7 (40 h) 

  • Gewalt in der Pflege reflektieren und vorbeugen 
  • Berufliche Grenzerfahrungen reflektieren 
  • Hierarchien bewerten 
  • Menschen mit Behinderung pflegen 

Modul 8 (40 h) 

  • Chronisch kranke Menschen pflegen 
  • Tumorkranke Menschen pflegen 
  • Bei der Infusions- und Transfusionstherapie assistieren 
  • Bei Notfällen handeln 

Wie schließt der Anpassungslehrgang ab?  

Nach erfolgreicher Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht schließt der Anpassungslehrgang mit einer Prüfung über die wesentlichen Inhalte ab (§ 44 Abs. 3 PflAPrV).  

In der mündlichen Prüfung wird ein Fallbeispiel bearbeitet und mit Inhalten aus den Modulen verknüpft. 

Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann eine Verlängerung des Anpassungslehrgangs beantragt werden.   

Die Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden.   

Wird sie erneut mit nicht bestanden bewertet, ist eine einmalige Wiederholung des kompletten Anpassungslehrgangs möglich (§ 44 Abs. 4 PflAPrV).