Pädagogische Fortbildungstage für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter

Pädagogische Fortbildungstage für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter

  • Die verbindliche organisatorische Grundlage für die verpflichtende Fortbildung ist die Erlassaktualisierung der Bezirksregierung Arnsberg im Bereich der Praxisanleitung vom 21.08.2025 (Aktenzeichen: 24.17.09). Alle bisherigen Erlasse wurden aufgehoben.
  • Für die Berufe nach PflBG müssen die Fortbildungen berufspädagogische Inhalte haben (mindestens 12 Stunden). Darüber hinaus werden auch berufsfachliche und berufspolitische Inhalte angerechnet.
  • Veranstaltungen, die zum Zweck der Koordinierung der Praxisanleitung innerhalb einer Einrichtung, im Kooperationsverbund oder mit Gesundheitsfachberufsschulen durchgeführt werden, können mit bis zu vier Stunden pro Jahr als Fortbildung angerechnet werden.
  • Der Nachweiszeitraum wird ab 2026 dem Kalenderjahr angeglichen und gilt vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres, nach Abschluss der Weiterbildung zur Praxisanleitung. (Der Zeitraum vom 15.06.24 bis 14.06.25 wird bis zum 31.12.25 verlängert, ohne dass sich die Stundenzahl anteilig erhöht. Fortbildungen, die im Übergangszeitraum vom 15.06.25 bis 31.12.2025 für den Zeitraum 15.06.25 bis 14.06.26 abgeschlossen werden, gelten als Nachweise für das Kalenderjahr 2026).
  • Die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung wird von der Bezirksregierung Arnsberg stichprobenartig überprüft. Ein Verstoß gegen die Fortbildungsverpflichtung kann zu einer Ausbildungsuntersagung führen. Die Tätigkeit kann dann wieder aufgenommen werden, wenn die erforderlichen Fortbildungsstunden erbracht wurden.