VORBEREITUNGSLEHRGANG AUF DIE KENNTNISPRÜFUNG

für Pflegefachkräfte nach PflBG

Ihr Weg zur beruflichen Anerkennung

Ihre ausländische Berufsqualifikation wird in Deutschland anerkannt, wenn sie mit der deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist.

Mit der Anerkennung erhalten Sie, als Antragsteller/in die gleichen beruflichen Rechte wie Personen mit einer deutschen Berufsqualifikation.

Für ausländische Fachkräfte ist die Anerkennung notwendig, wenn sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen.

So gehen Sie vor:

  1. Bereiten Sie Ihre ausländischen Nachweise über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung vor und übersetzen Sie diese ins Deutsche.
  2. Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Für die Pflegeberufe in NRW ist dieses die zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe bei der Bezirksregierung Münster.

 

Adresse:

Bezirksregierung Münster

Dezernat 241 ZAG-PuG

Domplatz 1-3

48143 Münster

 

  1. Ihr Antrag wird von der Anerkennungsstelle bearbeitet. Dieses kann bis zu 3 – 4 Monaten dauern.
  2. Sie erhalten von der Anerkennungsstelle einen Bescheid. Wenn das Ergebnis „keine“ oder „teilweise“ Anerkennung lautet, wurden wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und dem Referenzberuf festgestellt. Meistens können Sie diese Unterschiede mit einer Qualifizierung ausgleichen.
  3. Nach Erhalt des Bescheides nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen die weiteren Schritte bis zu Ihrer Kenntnisprüfung.

 

We will gladly advise you and discuss the next steps with you until your knowledge test.

 

Мы с удовольствием проконсультируем вас и обсудим дальнейшие шаги до момента сдачи квалификационного экзамена.

02941 – 6604400

info@ausbildungszentrum-lippstadt.de